Erforderliche Mindestausstattung für die technische Überwachung durch Achsspieltester (laut Anhang III, Punkt 8) für Fahrzeuge mit einer Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen:
„ein Gerät zur Prüfung der Rad-Achs-Aufhängung (Radspieldetektor) ohne Anheben der Achsen, das folgende Anforderungen erfüllt:
M2 und
M3
vorwiegend für die Beförderung von Fahrgästen und deren Gepäck ausgelegte
und gebaute Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
N2 und
N3
vorwiegend für die Beförderung von Gütern ausgelegte und gebaute
Kraftfahrzeuge
T5
vorwiegend auf öffentlichen Straßen benutzte Zugmaschinen auf Rädern mit
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h
O3 und
O4
vorwiegend für die Beförderung von Gütern oder Fahrgästen sowie für die
Unterbringung von Personen ausgelegte und gebaute Anhänger
Hiermit bestätigen wir, dass die SHERPA-AST-Modelle des Typs Pit mit den passenden Optionen der EU-Richtlinie 2014/45/EU entsprechen (jeweils mit aktuellem Hydraulikaggregat, Typ SSP01).
Wenn Sie bereits einen SHERPA-Gelenkspieltester älteren Baujahrs (vor 2020) besitzen und die künftige Eignung gemäß der EU-Vorgabe sicherstellen möchten, wenden Sie sich gerne unter Angabe Ihrer Anlagen-Seriennummer an uns. Wir prüfen, welche Aufrüstung für Ihren jeweiligen Anwendungsfall geeignet ist und unterbreiten Ihnen ein passendes Angebot.
Wir beraten Sie gerne persönlich und nehmen Ihre Anfrage telefonisch unter +49 (0) 8636 6099800 oder per E-Mail an info@sherpa.de entgegen!