09.10.2019
SHERPA-SEP nutzt ausschließlich Laser der Klasse 2M
Laser werden im Werkstatt- und Inspektionsbetrieb unter anderem als Positionierhilfen in Scheinwerfer-Einstell-Prüfgeräten (SEP) genutzt.
Da Laser-Lichtquellen unter die „Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung“
(OstrV § 5) fallen, ist hier – wie in jedem Bereich – auf höchstes Sicherheitsniveau zu achten.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat die Nutzer von SEP-Technik dazu aufgerufen, zu überprüfen, welcher Klassifikation der im SEP installierte Laser angehört. Die Laser-Klasse ist einem Aufkleber am Gerät sowie der Betriebsanleitung zu entnehmen.
Dies hat den Hintergrund, dass nicht jeder Laser ohne weiteres eingesetzt werden darf. Beim Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 muss ein Laserschutzbeauftragter bestellt werden. Zudem muss der Laser beim Gewerbeaufsichtsamt gemeldet werden.
Der ZDK rät zur Nutzung von Lasern der Klasse 1 bzw. 2 / 2M. Der Betrieb dieser Laser-Klassen erfüllt alle Sicherheitsauflagen und ist ohne die oben geschilderten Maßnahmen möglich.
Aus diesem Grund verwendet die Firma SHERPA für all ihre Scheinwerfer-Einstell-Prüfgeräte MECO-SEP-17.0 einen Laser der Klasse 2M – und kommt damit höchsten Qualitätsansprüchen nach.
Falls Sie weitere Rückfragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich gern an info@sherpa.de.
Für uns ist der Einsatz hochwertiger Materialien elementar. Ihre Sicherheit ist unser Antrieb.
Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.